Richtlinien für Investitionszuschüsse aus dem Vereinsförderungsfond des lsb h
Weitere Informationen und Gegenstände der Förderungen für Baumaßnamen vereinseigener Anlagen bzw. die Anschaffung langlebiger Sportgeräte finden Sie hier:
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Lizenzen können generell nur dann ausgestellt werden, wenn das entsprechende Sport-Studium abgeschlossen worden ist.
Für die Bezuschussung als Übungsleiter ist es ausreichend, wenn das 6. Semester im Fachbereich Sport absolviert wurde. Nachweise müssen in Form von Immatrikulations-bescheinigungen erbracht werden. Sollen Personen mit abgeschlossenem Sportstudium bezuschusst werden, müssen entsprechende Zeugniskopien vorgelegt werden. Personen die nicht explizit Sport studieren können bei der Bezuschussung nicht berücksichtigt werden.
LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.
Geschäftsbereich Vereinsmanagement
Vereinsförderung und -beratung
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt am Main
Fon 069 6789-254, Fax 069 6789-303
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Bauarbeiten, Reparaturen und Umbauten an Vereinsanlagen werden oft in Eigenleistung durchgeführt. Der Verein fungiert in solchen Fällen als Bauherr, haftet dabei aber auch für die Risiken.
Sportkreis Lahn-Dill e.V.
Karl-Kellner-Ring 13 (Stadion)
35576 Wetzlar
Tel. 06441 / 995213
Fax 06441 / 995204
info@skld.de
Geschäftszeiten:
Mo.- Fr. 08.00 - 12.30 Uhr,
(und nach Vereinbarung)
Bärbel Dobsza (Sportreferentin)
baerbel.dobsza@skld.de