Die gesetzlichen Erleichterungen für Mitgliederversammlungen wurden bis zum 31. August 2022 verlängert
Der Gesetzgeber hat die Sonderregelungen für Mitgliederversammlungen aus dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ („Covid-19-Gesetz“) bis zum 31. August 2022 verlängert. Ursprünglich galten die gesetzlichen Ausnahmeregelungen nur bis Ende 2021.