• 1
  • 2
  • 3

Gültigkeit von Schwimmnachweisen von Ersterwerbern

An alle Sportabzeichenprüfer/innen,

im April 2025 haben wir eine Korrektur in DSA-Digital eingespielt, welche bei Ersterwerbern zusätzlich prüft, ob der Schwimmnachweis auch aus dem aktuellen Jahr ist. Denn grundsätzlich gilt gemäß Prüfungswegweiser sowie dem Formular zum Nachweis der Schwimmfertigkeit: Im Jahr des erstmaligen Erwerbs des DSA muss geschwommen werden.

Gültigkeit von Schwimmnachweisen von Ersterwerbern

Grundsätzlich gilt: Im Jahr des erstmaligen Erwerbs des Deutschen Sportabzeichens muss geschwommen werden. Bisher prüfen wir bei der Einreichung/Gültigkeit nur, ob der Schwimmnachweis grundsätzlich gültig ist. Bei Ersterwerbern (Anzahl Sportabzeichen = 0) müsste zusätzlich geprüft werden, ob der Schwimmnachweis auch aus dem Jahr des Sportabzeichens stammt.

Derzeit erreichen uns sehr viele Anfragen sowohl von Prüfer*innen als auch von beurkundenden Stellen, denen diese Regelung nicht bekannt ist, und von einem Systemfehler ausgehen, da der Prüfungsfortschritt beim Schwimmnachweis nicht voranschreitet. Sofern der eingetragene Schwimmnachweis von Ersterwerbern aus den vorherigen Jahren ist, ist es korrekt, das der Prüfungsfortschritt nicht voranschreitet.

Ressort Breiten- und Gesundheitssport

Deutscher Olympischer Sportbund

Otto-Fleck-Schneise 12

60528 Frankfurt am Main


Karte Geschäftsstelle

Kontakt

Sportkreis Lahn-Dill e.V.
Karl-Kellner-Ring 13 (Stadion)
35576 Wetzlar

Tel. 06441 / 9952-13
info@skld.de

Geschäftszeiten:
Mo.- Fr. 08.00 - 12.00 Uhr,
Do. 13.00-16.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)

Bärbel Dobsza baerbel.dobsza@skld.de
Tel.: 06441 99-5213

Jutta Hanig  jutta.hanig@skld.de
Tel.: 06441 / 99-5209