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Ab dem 6. Juli 2020 gelten neue Regelungen für den Breiten- und Freizeitsport in Hessen

Neben dem bisher schon erlaubten Trainings- und Wettkampfbetrieb sind damit unter Auflagen auch größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern wieder erlaubt, sofern diese unter den gleichen Bedingungen wie sonstige Veranstaltungen durchgeführt werden können. Bei den Vorgaben zu Umkleiden wurde die Fünf-Quadratmeter-Regel gestrichen: Es wird dann nur noch auf die allgemein geltenden Abstandsregeln verwiesen.
Zudem dürfen Vereins- und Versammlungsräume unter den bekannten Vorgaben wieder geöffnet werden.
Lesen Sie mehr hier:  https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq-wiedereinstieg/

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