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Neues Datenschutzgesetz ab 25.5.18

Arbeitshilfen und Informationen für Vereine

Ab dem 25.05.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in den Staaten der Europäischen Union (EU).

Die deutschen Datenschutzgesetze (z.B. Bundesdatenschutzgesetz, BDSG) bleiben zwar zum Teil neben der DS-GVO bestehen, verlieren aber stark an Bedeutung, weil sie lediglich noch solche Punkte regeln dürfen, in denen die DS-GVO dem nationalen Gesetzgeber ergänzende Regelungen erlaubt. Da die DS-GVO sich weitgehend an das bisher geltende deutsche Datenschutzrecht anlehnt, sind hierzulande die Abweichungen von der bisherigen Rechtslage zwar zahlenmäßig begrenzt, haben es aber durchaus in sich.
Schon bisher galten die Regelungen des Datenschutzrechts auch für Vereine. Daran wird sich selbstverständlich nichts ändern. Auch wenn sich der Wortlaut teilweise ändert, bleibt es dabei, dass Vereine weiterhin solche Daten ihrer Mitglieder verarbeiten und verwenden dürfen, die zur Erfüllung des Vereinszwecks (Förderung des Sports) unbedingt erforderlich sind oder zumindest in einem unmittelbaren Zusammenhang mit diesem stehen, ohne die ein geregeltes Funktionieren des Vereins also nicht möglich ist.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.lsbh-vereinsberater.de/datenschutz/neues-datenschutzrecht/

Informationsblatt des lsbh  "Erste Hilfe Datenschutz": pdfErste_Hilfe_DS-GVO.pdf131.71 kB


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