Übungsleiterbezuschussung 2022 - Lizenzgültigkeit

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Alle gültigen Lizenzen, die uns fristgerecht bis zum 16. September 2022 vorlagen, werden bei der Übungsleiterbezuschussung berücksichtigt.
Lizenzen, die im bzw. Ende des Jahres 2022 ablaufen, fließen ebenfalls mit in die Förderung. Hier besteht für die Vereine erst Handlungsbedarf bei der Antragsstellung 2023.

Habt Ihr Rückfragen? Dann schreibt uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder ruft uns unter 069 6789 555 an. Donnerstags sind wir sogar bis 20 Uhr für Euch erreichbar.

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