Corona Aktuell – neue Corona-Verordnung ab 17. Januar 2022
Liebe Sporttreibende und außerschulische Hallennutzer im Lahn-Dill-Kreis,
„Nichts ist so beständig wie der Wandel“ (Heraklit von Ephesus)
so auch die Vorgaben der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV). Seit Montag, 17.01.2022 ist die neue CoSchuV des Landes Hessen aktiv.
Für den Lahn-Dill-Kreis gelten ab dem 18.01.2022 auf Grund §27 CoSchuV und der Überschreitung einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 besondere Regeln.
Der Zutritt zu den Innenräumen von Sport- und Freizeitstätten ist nur mit „2G-plus“ möglich. In den Gebäuden besteht Maskenpflicht, die lediglich bei der unmittelbaren Sportausübung nicht gilt.
Definition und Zugangsregeln bei 2G-Plus auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie des Paul Ehrlich-Instituts (PEI):
- Doppelt geimpft und getestet
- Genesen und getestet
- Dreifach geimpft (geboostert)
- Genesen und doppelt geimpft
- Doppelt geimpft und genesen (Neu)
- Geimpft, genesen, geimpft (Neu)
- Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) (Neu)
- Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) (Neu)
- Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung) (Neu)
- Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft
Für ungedeckte Sportstätten gilt nun auch die 2G-Regelung – es dürfen also nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu Sportveranstaltungen im Freien erhalten.
Dies gilt auch für Zuschauer!
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest nötig), gilt wie bisher,
dass diese – auch wenn nicht geimpft/genesen – durch einen entsprechenden Testnachweis teilnehmen können (auch bei 2G+).
Ein entsprechender Testnachweis ist für Schüler weiterhin das sog. „Testheft-Schule“ mit den bekannten Vorgaben. Für Kinder unter 6 Jahren und für Kinder, die noch nicht eingeschult sind ist kein Negativnachweis erforderlich.
Die Teilnehmerzahl ist bei Veranstaltungen in Innenräumen auf maximal 250 Personen begrenzt – im Freien 1.000 Teilnehmer.
Wir bitten die geltenden Vorgaben bei der Durchführung von entsprechenden Veranstaltung und bei der Nutzung der kreiseigenen Sporthallen verbindlich zu berücksichtigen.
Die Verantwortung für die Einhaltung der vorgenannten Regelungen liegt jeweils bei dem Verein/Nutzer.
Freundliche Grüße
Tim Keßler
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Stabsstelle Sport, Kultur und Ehrenamt
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Tel.: +49 6441 407-1867
Fax: +49 6441 407-1061
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